Der EU-Führerschein hat in Deutschland große Bekanntheit erlangt, da dieser eine Möglichkeit bietet, die medizinisch-psychologische Untersuchen - kurz MPU - zu umgehen, die notwendig ist, wenn man seinen deutschen Führerschein wegen Drogenmißbrauch verloren hat. Waren die gesetzlichen Richtlinen anfangs noch relativ undurchsichtig und der Besitz vom Euro-Führerschein (ohne MPU) von Fahrschulen aus Ländern wie Polen oder Tschechien nicht zwangsläufig eine Garantie für eine gültige Fahrerlaubnis in Deutschland, so sind die Gesetze nun relativ klar.
Ein EU-Führerschein muss von deutschen Behörden anerkannt werden,
wenn zum einen ein Wohnsitz im Land der Führerscheinstelle (also zum
Beispiel Polen oder Tschechien) für mindestens 185 Tage nachgewiesen
wird und zum anderen die Sperrfrist in Deutschland abgelaufen ist. In diesem
Fall ist die Fahrerlaubnis aus dem entsprechenden EU-Ausland
aus jeden Fall gültig.