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Führerscheinerweiterung
Voraussetzungen:
Antrag
mit Angabe der Fahrschule
Personalausweis
o. Reisepass
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Passbild
bei
den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L, T
Sehtestbescheinigung
- nicht älter als 2 Jahre
Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden
Sofortmaßnahmen
bei
den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
Bescheinigung
über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis
des Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung - nicht
älter als 2 Jahre
ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach
Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung - nicht älter als 1 Jahr
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Die
Erteilung der Fahrerlaubnis setzt einen ordentlichen Wohnsitz im
Inland voraus. Außerdem darf der Bewerber nicht bereits in Besitz
einer gleichlautenden Fahrberechtigung aus einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum sein. Schließlich muss das
für die beantragte Klasse bestimmte Mindestalter (25 Jahre für den
direkten Zugang zur Klasse A, 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE
oder D1E, 18 Jahre für die Klasse A bei stufenweisem Zugang und
für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E sowie 16 Jahre für die
Klassen A1, L, M und T) erfüllt sein.
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